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Busspur

Führerschein Umtausch (Kontrollprüfungen)

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Kontrollfahrt Kat B

Inhaber eines ausländischen Führerausweises Kat. B sind berechtigt 12 Monate seit der Einreise in die Schweiz ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie zu lenken. Nach Ablauf dieser 12 monatägigen Frist dürfen ausländische Führerausweise nicht mehr verwendet und somit auch keine Fahrzeuge mehr gelenkt werden.

 

Die Voraussetzungen sind:

  • Mindestens 4 Monaten vor Prüfungsaufgebot.

  • Mindestens 10 Lektionen sind zwingend und erforderlich.

  • Nur mit Fahrschulauto.

  • Da die Kontrollfahrt in deutscher Sprache erfolgt, wird in deutscher Sprache unterrichtet, kann aber auch auf italienisch oder englisch unterrichtet werden.

Anforderungen an den Kandidaten sind:

  • Einwandfreie Fahrzeugbedienung

  • Vorausschauende und defensieve Fahrweise

  • Vortritts und Verkehrsregeln Kenntnis

  • Korrektes Verhalten bei Fussgängerübergänge/Streifen

  • Korrektes Verhalten bei Rechtsvortritte

  • Korrektes Einspuren

  • Fahren nach Wegweisern

  • Korrekte Einfahrt Ausfahrt und Benützung der Autobahnen

  • Korrektes Ausüben von 2 Manöver: / 1. Notbremsung / 2. Zweipunkte- Wenden

  • Signale Kenntnis

  • Ortskenntnisse vom Prüfungsgebiet div. Plätze und Kreuzungen

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Luzern

Der Treffpunkt für die Fahrstunden befindet sich an der Frankenstrasse, Luzern (nähe Bahnhof).

Hier startet und endet auch gleichzeitig jede Fahrstunde. Ausnahmen nach Absprache

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